- die e-card vorgelegt wird oder
- das e-Rezept als Ausdruck vorgelegt wird oder
- die zwölfstellige e-Rezept-ID (REZ-ID) oder
- der QR-Code des e-Rezeptes in einer App (BVAEB, ÖGK, SVSGo, MeineSV) vorgelegt wird.
Das Einlösen eines Rezeptes nur anhand der Sozialversicherungsnummer ist künftig nicht mehr möglich.
Wir raten daher eindringlich dazu, zu jedem Besuch in der Apotheke die e-Card mitzunehmen.